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   VGH Bayern, 22.11.2011 - 8 B 09.2587   

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VGH Bayern, 22.11.2011 - 8 B 09.2587 (https://dejure.org/2011,27707)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.11.2011 - 8 B 09.2587 (https://dejure.org/2011,27707)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. November 2011 - 8 B 09.2587 (https://dejure.org/2011,27707)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Fall einer Baulastvereinbarung für eine Staatsstraße in kommunaler Baulast, an deren Ergänzung der erste Bürgermeister aufgrund seiner Zuständigkeit für laufende Angelegenheiten mitwirkt.Planfeststellung Staatsstraße; Staatsstraße in kommunaler Baulast; ...

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Freie Fahrt für die Ortsumgehung Burtenbach

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Baulastvereinbarung für eine Staatsstraße in kommunaler Baulast unter Mitwirkung des ersten Bürgermeisters aufgrund seiner Zuständigkeit für laufende Angelegenheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baulastvereinbarung für eine Staatsstraße in kommunaler Baulast unter Mitwirkung des ersten Bürgermeisters aufgrund seiner Zuständigkeit für laufende Angelegenheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2011 - 8 B 09.2587
    Solche Kostenschätzungen können gerichtlich nur dann beanstandet werden, wenn die Behörde keine geeigneten Erkenntnismittel herangezogen hat oder die gezogenen Schlüsse nicht nachvollziehbar sind (vgl. BVerwG vom 3.3.2011 NVwZ 2011, 1256/1267).

    Zudem ist die Kostenschätzung des Beklagten als nachvollziehbares Ermittlungsergebnis, das von sachkundigen technischen Beamten gefunden wurde, von ihrem Prognosespielraum gedeckt (vgl. BVerwG vom 3.3.2011 NVwZ 2011, 1256/1267).

    Dass in früherer Zeit auch das M... mit der Führung der St ... angeschnitten wurde, steht der heutigen Entscheidung ebenfalls nicht entgegen, weil sich eine solche Taltrasse angesichts der dargestellten öffentlichen Belange keinesfalls aufdrängt (vgl. BVerwG vom 3.3.2011 NVwZ 2011, 1256/1264).

    Diesen Rügen der Kläger fehlt daher bereits die Nachvollziehbarkeit (vgl. BVerwG vom 3.3.2011 NVwZ 2011, 1256/1267).

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 18.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Abwägungsgebot;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2011 - 8 B 09.2587
    Die vorhandene Nutzung der Grundstücke der Ortsbebauung wird dadurch nicht unzumutbar (vgl. BVerwG vom 12.4.2000 BVerwGE 111, 108/122).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2011 - 8 B 09.2587
    Eine Lärmvorsorge durch Trennung der Nutzungsräume ist nämlich nur denkbar bei Verkehrslärm, der von dem neu zu bauenden oder zu ändernden Verkehrsweg ausgeht, nicht aber bei Lärm, der von anderen Strecken herrührt (vgl. BVerwG vom 21.3.1996 BVerwGE 101, 1/6; vom 11.11.1996 NVwZ 1997, 394; vom 17.3.2005 NVwZ 2005, 811/812).
  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 39.95

    Fernstraßenrecht: Wertminderung von Außenbereichsgrundstücken durch Autobahnbau,

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2011 - 8 B 09.2587
    Der Außenbereich dient in Sonderheit der Aufnahme von Straßen; damit muss der Bürger allgemein rechnen (vgl. BVerwG vom 24.5.1996 NJW 1997, 142/143; BayVGH vom 29.8.2000 BayVBl 2001, 665).
  • BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis gegen eisenbahnrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2011 - 8 B 09.2587
    Eine Lärmvorsorge durch Trennung der Nutzungsräume ist nämlich nur denkbar bei Verkehrslärm, der von dem neu zu bauenden oder zu ändernden Verkehrsweg ausgeht, nicht aber bei Lärm, der von anderen Strecken herrührt (vgl. BVerwG vom 21.3.1996 BVerwGE 101, 1/6; vom 11.11.1996 NVwZ 1997, 394; vom 17.3.2005 NVwZ 2005, 811/812).
  • BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04

    Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2011 - 8 B 09.2587
    Eine Lärmvorsorge durch Trennung der Nutzungsräume ist nämlich nur denkbar bei Verkehrslärm, der von dem neu zu bauenden oder zu ändernden Verkehrsweg ausgeht, nicht aber bei Lärm, der von anderen Strecken herrührt (vgl. BVerwG vom 21.3.1996 BVerwGE 101, 1/6; vom 11.11.1996 NVwZ 1997, 394; vom 17.3.2005 NVwZ 2005, 811/812).
  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 13.08

    Staatsgrenzen überschreitende Straßenplanung; Behördenzuständigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2011 - 8 B 09.2587
    In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass ein gesunder landwirtschaftlicher Betrieb einen Flächenverlust von weniger als 5 v.H. seiner Betriebsflächen ohne Existenzgefährdung übersteht (vgl. BVerwG vom 14.4.2010 NVwZ 2010, 1295/1297 f.; BayVGH vom 30.10.2010 Az. 8 A 06.40026 RdNr. 243 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.01.2011 - 7 B 55.10

    Planfeststellung; Abwägung; Lärmschutz in der Planfeststellung; Auflagen im

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2011 - 8 B 09.2587
    Mit der von der Ortsbebauung deutlich abgesetzten Trassenführung und zusätzlichen baulichen Maßnahmen hat sie zugleich Schutzmaßnahmen im Sinn des § 41 Abs. 1 BImSchG oder des Art. 74 Abs. 2 Satz 2 BayVwVfG ergriffen (vgl. BVerwG vom 31.1.2011 NVwZ 2011, 567).
  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40026

    Planfeststellung Autobahn (A 94); Klagen von in der Vorausschau

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2011 - 8 B 09.2587
    In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass ein gesunder landwirtschaftlicher Betrieb einen Flächenverlust von weniger als 5 v.H. seiner Betriebsflächen ohne Existenzgefährdung übersteht (vgl. BVerwG vom 14.4.2010 NVwZ 2010, 1295/1297 f.; BayVGH vom 30.10.2010 Az. 8 A 06.40026 RdNr. 243 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.06.2001 - 4 ZE 01.1624
    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2011 - 8 B 09.2587
    Der Außenbereich dient in Sonderheit der Aufnahme von Straßen; damit muss der Bürger allgemein rechnen (vgl. BVerwG vom 24.5.1996 NJW 1997, 142/143; BayVGH vom 29.8.2000 BayVBl 2001, 665).
  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 14.10

    Planfeststellung; sachliche Zuständigkeit; Einwendung; Einwendungsausschluss;

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

  • VGH Bayern, 12.10.2007 - 8 N 06.783

    Straßenplanungsrecht: Bebauungsplan // Umgehungsstraße als "Ortsstraße"; Funktion

  • VGH Bayern, 04.04.2017 - 8 B 16.43

    Planfeststellung für Ortsumgehung und Alternativenprüfung

    Unbeschadet dessen behielte das planerische Ziel, die Ortsdurchfahrt von M ... vom Durchgangsverkehr zu entlasten, sogar bei niedrigeren als den in der Verkehrsprognose ermittelten und auch von Klägerseite erwarteten Belastungswerten sein planrechtfertigendes Gewicht (vgl. BVerwG, U.v. 14.7.2011 - 9 A 14.10 - NVwZ 2012, 180/181 Rn. 15; BayVGH, U.v. 22.11.2011 - 8 B 09.2587 - juris Rn. 41).

    Im Ergebnis ist ein Staatsstraßenbauvorhaben wie das planfestgestellte, das sich nach dem 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern vom 11. Oktober 2011 ohnedies bereits in der Dringlichkeitsstufe "1 R" befindet, zu beurteilen, als wäre es im Ausbauplan in der Dringlichkeitsstufe "1" eingestuft (vgl. BayVGH, U.v. 22.11.2011 - 8 B 09.2587 - juris Rn. 42).

    Nach den insoweit für den Senat plausiblen Darlegungen des ersten Bürgermeisters der Beigeladenen in der mündlichen Verhandlung (vgl. Niederschrift, S. 5) ist für das planfestgestellte Vorhaben ein Fördersatz in Höhe von 72% zu erwarten (vgl. auch BayVGH, U.v. 22.11.2011 - 8 B 09.2587 - juris Rn. 46: Regelförderung in Höhe von etwa 75%).

  • VGH Bayern, 04.04.2017 - 8 B 16.44

    Planfeststellung für Ortsumgehung und Existenzgefährdung für landwirtschaftlichen

    Unbeschadet dessen behielte das planerische Ziel, die Ortsdurchfahrt von M ... vom Durchgangsverkehr zu entlasten, sogar bei niedrigeren als den in der Verkehrsprognose ermittelten und auch von Klägerseite erwarteten Belastungswerten sein planrechtfertigendes Gewicht (vgl. BVerwG, U.v. 14.7.2011 - 9 A 14.10 - NVwZ 2012, 180/181 Rn. 15; BayVGH, U.v. 22.11.2011 - 8 B 09.2587 - juris Rn. 41).

    Im Ergebnis ist ein Staatsstraßenbauvorhaben wie das planfestgestellte, das sich nach dem 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern vom 11. Oktober 2011 ohnedies bereits in der Dringlichkeitsstufe "1 R" befindet, zu beurteilen, als wäre es im Ausbauplan in der Dringlichkeitsstufe "1" eingestuft (vgl. BayVGH, U.v. 22.11.2011 - 8 B 09.2587 - juris Rn. 42).

    Nach den insoweit für den Senat plausiblen Darlegungen des ersten Bürgermeisters der Beigeladenen in der mündlichen Verhandlung (vgl. Niederschrift, S. 5) ist für das planfestgestellte Vorhaben ein Fördersatz in Höhe von 72% zu erwarten (vgl. auch BayVGH, U.v. 22.11.2011 - 8 B 09.2587 - juris Rn. 46: Regelförderung in Höhe von etwa 75%).

  • VG Augsburg, 11.07.2012 - Au 6 K 11.1381

    Planfeststellung der St ...; Klagen eigentumsbetroffener Kläger;

    a) Eine Planrechtfertigung ist gegeben, wenn die Planung nach dem jeweiligen Fachplanungsgesetz vernünftigerweise geboten ist (BayVGH vom 22.11.2011 Az. 8 B 09.2587 RdNr. 39).

    Im Ergebnis ist ein solches Vorhaben dann so zu beurteilen, als wäre es in Dringlichkeitsstufe 1 eingestuft (BayVGH vom 22.11.2011 a.a.O. RdNr. 42).

  • VGH Bayern, 27.03.2012 - 8 B 12.112

    Anfechtung eines Enteignungsbeschlusses; Zwangsbelastung eines Grundstücks zum

    Bei der notwendigen Klarstellung zur Herbeiführung eines ordnungsgemäßen Enteignungsantrags handelt es sich um eine laufende Angelegenheit, die für die Gemeinde weder grundsätzliche Bedeutung hat noch erhebliche Verpflichtungen erwarten lässt (vgl. auch BayVGH vom 22.11.2011 Az. 8 B 09.2587 [RdNr. 37]).
  • VGH Bayern, 14.06.2017 - 8 ZB 16.955

    Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Straßenplanung

    Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht nachvollziehbar ausgeführt, dass es sich bei den zugrunde gelegten Kosten nur um prognostisch ermittelte Zahlen handelte (vgl. zur Kostenschätzung bei Trassenvarianten BayVGH, U.v. 22.11.2011 - 8 B 09.2587 - juris Rn. 44 m.w.N.), auf die die Planfeststellungsbehörde in ihrer Abwägung erkennbar nicht im Einzelnen abgestellt hat, vor allem nicht auf die konkreten Abstände oder auf die einzelnen Kostenhöhen.
  • VG Augsburg, 07.11.2012 - Au 6 K 12.142

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Klage einer anerkannten

    Eine Planrechtfertigung ist gegeben, wenn die Planung nach dem jeweiligen Fachplanungsgesetz vernünftigerweise geboten ist (BayVGH vom 22.11.2011 Az. 8 B 09.2587 RdNr. 39).

    Im Ergebnis ist ein solches Vorhaben dann so zu beurteilen, als wäre es in Dringlichkeitsstufe 1 eingestuft (BayVGH vom 22.11.2011 a.a.O. RdNr. 42).

  • VGH Bayern, 09.08.2012 - 8 A 11.40036

    Klagen gegen Umbau der Seitenstreifen auf der A 9 erfolglos

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Lärmeinwirkungen auf Grundstücke nicht erst bei Erreichen oder Überschreiten der Zumutbarkeitsgrenze, sondern auch schon unterhalb der Schwelle der Unzumutbarkeit abwägungsrelevant sind (vgl. BVerwG vom 14.9.1987 NVwZ 1988, 363; vom 4.5.1988 NVwZ 1989, 151; vom 16.12.1993 NVwZ 1994, 691; BayVGH vom 22.11.2011 Az. 8 B 09.2587 RdNr. 62).
  • VG Augsburg, 22.06.2015 - Au 6 K 14.734

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Klage eines eigentumsbetroffenen Klägers;

    a) Eine Planrechtfertigung ist gegeben, wenn die Planung nach dem jeweiligen Fachplanungsgesetz vernünftigerweise geboten ist (BayVGH, U.v. 22.11.2011 - 8 B 09.2587 - juris Rn. 39).
  • VG Bayreuth, 18.12.2014 - B 1 K 12.71

    Materielle Rechtswidrigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für den Bau einer

    Im Ergebnis ist ein solches Staatsstraßenbauvorhaben dann zu beurteilen, als wäre es in Dringlichkeitsstufe 1 eingestuft (vgl. BayVGH, U.v. 22.11.2011 - 8 B 09.2587 - unter Bezugnahme auf Bayerisches Staatsministerium des Innern, 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern, Vertiefte Informationen zum neuen Ausbauplan, Stand: 11.10.2011, S. 10).
  • VG Bayreuth, 18.12.2014 - B 1 K 12.70

    Das Abwägungsgebot ist verletzt, wenn die Null-Variante, d. h. die Ertüchtigung

    Im Ergebnis ist ein solches Staatsstraßenbauvorhaben dann zu beurteilen, als wäre es in Dringlichkeitsstufe 1 eingestuft (vgl. BayVGH, U.v. 22.11.2011 - 8 B 09.2587 - unter Bezugnahme auf Bayerisches Staatsministerium des Innern, 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern, Vertiefte Informationen zum neuen Ausbauplan, Stand: 11.10.2011, S. 10).
  • VG Augsburg, 22.06.2015 - Au 6 K 14.774

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Klage eines eigentumsbetroffenen

  • VG Augsburg, 22.06.2015 - Au 6 K 14.736

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Klage einer anerkannten

  • VGH Bayern, 14.10.2013 - 8 C 12.1785

    Notwendige Aufwendungen eines im straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren

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